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25.01.2022

Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung: Behördenverlagerung von Teilen des Verwaltungsgerichtshofes nach Ansbach

Hauber: „Diese Entscheidung bildet einen guten Kompromiss“ 

Weißenburg/Ansbach - Mehrere Senate des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes sollen im Rahmen der Behördenverlagerung von München nach Ansbach verlegt werden. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung wurde am Dienstag in erster Lesung im Bayerischen Landtag beraten. Ein Umzug der ersten beiden Senate und Teilen der Landesanwaltschaft wird zeitnah erfolgen. Eine Gesamtverlagerung von München nach Mittelfranken war aus sachlichen Gründen nicht angezeigt.

"Diese Entscheidung bildet einen guten Kompromiss. Die Verlagerung von Teilen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs nach Ansbach ist ein gutes Zeichen für die Stadt und die gesamte Region“, so Wolfgang Hauber.

Ende Juni letzten Jahres hat der Ministerrat die zweite Stufe der Behördenverlagerungen Bayern 2030 gestartet, deren Ziel eine Schaffung gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im gesamten Freistaat ist. Der Verwaltungsgerichtshof VGH umfasst insgesamt 21 Senate.

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