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Gerald PittnerGerald Pittner
26.04.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion begrüßt spezifische Anpassungen im Bayerischen Personalvertretungsgesetz

Pittner befürwortet Änderungen noch innerhalb dieser Legislaturperiode

Gerald Pittner, Sprecher für Fragen des öffentlichen Dienstes der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Personalvertretungsgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften:

„Aufgrund der pandemiebedingten Krisenbewältigung waren wir gezwungen, altbewährte Arbeitsweisen schlagartig umzustellen. Nach mehr als zwei Jahren Corona-Pandemie konnten ausreichend Lehren gezogen werden, um beispielsweise eine höhere Flexibilität für Arbeitnehmer- und -geber zu ermöglichen. Im Rahmen der digitalen Transformation müssen flexible Arbeitsmodelle und wirksame gesetzgeberische Instrumente einen Mehrwert für Arbeitnehmer- und -geber bieten. Für uns steht im Vordergrund dabei die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Inklusion von Menschen mit Behinderung. Durch die Möglichkeit von Videokonferenzen können Unternehmen wegen entfallender Reisen Kosten einsparen und die Verkehrs- sowie Schadstoffbelastung reduzieren. Bereits im Jahr 2021 fand im Ausschuss für Fragen des öffentlichen Dienstes des Landtags eine Anhörung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz statt. Im Nachgang dazu haben wir gemeinsam mit unserem Koalitionspartner einen Antrag für ein modernes Personalvertretungsgesetz in Bayern eingebracht.

Inzwischen wurden erforderliche Anpassungsbedarfe geprüft und die Verbandsanhörung durchgeführt. Aufgrund verschiedener rechtlicher und tatsächlicher Veränderungen muss das Bayerische Personalvertretungsgesetz unseres Erachtens nach in einigen Sektoren angepasst werden. Dazu gehören eine Weiterentwicklung der Digitalisierung im Bereich der Personalvertretungen, Anpassungen beim Wahlrecht sowie die Stärkung der Rechtssicherheit von Personalratsbeschlüssen. Hinzu kommen Neuerungen bei Frist- und Formerfordernissen, Ergänzungen bei den Beteiligungsrechten sowie ein Mitwirken der Personalvertretungen bei wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeitern. Im Zuge dessen sollen auch gewonnene Erkenntnisse aus der auf Bundesebene erfolgten Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetz sowie besondere Belange schwerbehinderter Beschäftigter berücksichtigt werden. Als FREIE WÄHLER Landtagsfraktion haben wir uns mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass die dringliche Novellierung noch innerhalb dieser Legislaturperiode auf den Weg gebracht wird.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.

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