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23.05.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion stärkt Radverkehr mit neuem Radgesetz

Hauber: Wir machen den Verzicht aufs Auto praktisch umsetzbar

Weißenburg. Den Radverkehr stärken und sicherer machen und das Radland Bayern noch attraktiver gestalten: Dazu bringt die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion das bayerische Radgesetz auf den Weg. „Bis 2030 sollen bayernweit insgesamt 1.500 Kilometer an neuen Radwegen entstehen, Kommunen finanziell wie auch beratend bei der Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten gefördert sowie die Verkehrssicherheit und die Bedingungen für den Radverkehr verbessert werden“, fasstWolfgang Hauber, Abgeordneter aus Weißenburg, den Gesetzentwurf zusammen.

Damit reagiert der Freistaat Bayern auf ein geändertes Mobilitätsverhalten und trägt der zunehmenden Bedeutung des Fahrrads als klimaschonendes, gesundheitsförderndes und kostengünstiges Verkehrsmittel Rechnung. Ziel ist es, den Anteil des Fahrrads am Verkehrsmix zu erhöhen und die Planung sowie den Bau einer bayernweit vernetzten Radinfrastruktur durch eine strukturierte Finanzierung und Förderung zu beschleunigen.

„Das Radgesetz umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: Ausbau der Radinfrastruktur durch insgesamt1.500 Kilometer neue Radwege, Unterstützung der Gemeinden und Landkreise bei der Planung und Umsetzung von Radinfrastrukturprojekten durch eine Zentralstelle Radverkehr sowie Steigerung der Verkehrssicherheit“, erklärt Hauber. Außerdem Teil des Gesetzes: die Stärkung des Radverkehrs als Teil vernetzter Wegeketten durch die Einführung eines vergünstigten Radmitnahme-Tickets im Schienenpersonenverkehr sowie die Einführung einer Radallianz zur besseren Vernetzung der maßgeblichen Akteure im Bereich des Radverkehrs.

„Unser Ziel als FREIE WÄHLER-Fraktion ist eine Mobilitätswende, die öffentlichen Personennahverkehr und Individualverkehr zusammendenkt. Dazu müssen wir Angebote schaffen, die einen Verzicht auf das eigene Auto nicht nur attraktiv, sondern auch praktisch umsetzbar machen.Mit dem Radgesetz schaffen wir dafür die Grundlagen: Erstmals werden Rahmenbedingungen und Handlungsempfehlungen gesetzlich festgeschrieben und eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Kommunen durch Förderprogramme sichergestellt“, freut sich Hauber.

Am 23. Mai wird der Gesetzesentwurf in erster Lesung im Plenum des Landtags behandelt. Das Radgesetz soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Den Gesetzentwurf im Wortlaut lesen Sie HIER.

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