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Alexander HoldAlexander Hold
24.02.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion will Fachkräftemangel wirksamer bekämpfen

Hold: Aufenthaltsrecht für Asylbewerber in Beschäftigung und Ausbildung anpassen

Alexander Hold, Sprecher für Asyl und Integration der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur Debatte um den wachsenden Fachkräftemangel in Deutschland:

„Wir fordern die Bundesregierung auf, die einer Bleibeprognose im Weg stehenden Regelungen im Aufenthaltsgesetz anzupassen. Ziel muss sein, dass wir Asylbewerbern, die sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden, einen rechtlich hinreichend gesicherten Aufenthalt ermöglichen. Gleiches muss für den Fall gelten, dass das Asylverfahren der Betroffenen zwischenzeitlich abgeschlossen wurde.

Denn Deutschland leidet in nahezu allen Branchen unter gravierendem Fachkräftemangel. Um diesem zu begegnen, müssen wir zum einen deutlich attraktiver für mehr qualifizierte Zuwanderung aus dem Ausland werden. Zum anderen müssen wir bereits jetzt vorhandenes Potential effektiver nutzen. Gerade Asylbewerber, die sich in Ausbildung oder Beschäftigung befinden, stellen dabei einen wichtigen Baustein dar. Sie können zu einer Linderung des Fachkräftemangels beitragen. Häufig kämpfen Betroffene und Unternehmen aber mit bürokratischen Hürden und der mangelnden Sicherheit im Hinblick auf die Bleibeperspektive ihrer Beschäftigten.

Es kann nicht sein, dass die Bundesregierung im Umgang mit Ausländern Versprechungen macht, welche die Landesverwaltungen rechtlich nicht umsetzen können. Genau das ist bei der gesicherten Bleibeprognose im Fall von Beschäftigung und Ausbildung (ehemaliger) Asylbewerber der Fall. Hier steht Bundesrecht einfachen und menschenfreundlichen Lösungen entgegen. Das kann nur vom Bund geändert werden.

Die Ampelkoalition hatte bei ihrem Start im Dezember 2021 einen ‚Neuanfang‘ sowie einen ‚Paradigmenwechsel in der Migrations- und Integrationspolitik‘ versprochen. Doch denaktuellen Regelungen zufolge ist ein rechtlich gesicherter Aufenthalt für die betroffenen Asylbewerber weiterhin nicht ausreichend gegeben. Das Aufenthaltsgesetz bedarf daher dringend entsprechender Anpassung. Alles andere ist Heuchelei!“

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