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Wolfgang HauberWolfgang Hauber
24.05.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutz- und Datenschutzgesetzes

Hauber: Wir setzen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts handwerklich sauber um

Wolfgang Hauber, innenpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zum Änderungsantrag zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes und des Bayerischen Datenschutzgesetzes:

Mit dem heute eingereichten Änderungsantrag zum bayerischen Verfassungsschutzgesetz haben wir die Bürgerrechte in Bayern weiter gestärkt. Unser Änderungsantrag berücksichtigt zusätzlich zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes das Fachwissen verschiedener Experten auf dem Gebiet des Verfassungsschutzrechtes – das hat die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion veranlasst. So finden sich in dem Änderungsantrag Verbesserungen im Hinblick auf die Normenklarheit und eine klarere Fokussierung auf die eigentliche Aufgabe des Verfassungsschutzes: Es geht nicht um die Überwachung der Bürgerinnen und Bürger, sondern darum, unseren gesellschaftlichen ‚Feuermelder‘ gerade in den aktuellen Spannungslagen handlungsfähig zu erhalten.

Das Bundesverfassungsgericht hat mehrere Vorschriften des Bayerischen Verfassungsschutzgesetzes für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt. Dies betrifft unter anderem die Befugnisse des Landesamts für Verfassungsschutz zur Wohnraumüberwachung, zur Online-Datenerhebung, zur Ortung von Mobilfunkgeräten, zum Einsatz von Verdeckten Mitarbeitern und Vertrauensleuten sowie zu längerfristigen Observationen. Darüber hinaus wurden die Regelungen zur Datenübermittlung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Hiermit hat das Bundesverfassungsgericht unsere Kritik am alten bayerischen Verfassungsschutzgesetz vollumfänglich bestätigt.“

Hinweis: Den erwähnten Antrag finden Sie HIER.  

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