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19.02.2021

MdL Hauber begrüßt Übernahme von Fahrtkosten für Covid-19-Schutzimpfung durch Krankenkassen...

 

Seit Ende des Jahres 2020 werden in Deutschland Patienten gegen das Coronavirus geimpft. Der GKV Spitzenverband der gesetzlichen Kranken und Pflegekassen in Deutschland hat diesbezüglich jetzt in einem Schreiben an den Deutschen Landkreistag auf die Möglichkeit der Übernahme der Transportkosten durch die Krankenkassen hingewiesen. Fahrten zum Impfzentrum für die Covid-19-Impfung können gesetzlich Krankenversicherte unter bestimmten Voraussetzungen erstattet bekommen.

MdL Wolfgang Hauber ist hierüber sehr erfreut: „Haben Versicherte einen gesetzlich begründeten Anspruch auf die Übernahme der Fahrtkosten zu medizinischen Behandlungen, gilt dieser auch für die Fahrt zum Impfzentrum. Die Schutzimpfung gegen das Coronavirus ist hier mit einer ambulanten ärztlichen Behandlung gleichzusetzen, was ich sehr begrüße.“

Kann die Covid-19-Schutzimpfung nicht durch ein mobiles Impfteam oder einen Impfbus sichergestellt werden, zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Fahrkosten zur Impfung, wenn die Versicherten die erforderlichen Voraussetzungen nach § 60 SGB V für den Fahrkostenanspruch erfüllen. Dies liegt bei Versicherten vor, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen “aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung) “Bl“ (Blindheit) oder “H“ (Hilflosigkeit) besitzen oder in den Pflegegrad 3, 4 oder 5 eingestuft sind. Bei Einstufung in den Pflegegrad 3 ist es zusätzlich erforderlich, dass eine dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung besteht.

MdL Hauber weiter: „Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch zu wissen, dass die detaillierte Anwendung dieser Regelung den einzelnen Krankenkassen vorbehalten ist. Deshalb empfehle ich den Bürgerinnen und Bürgern sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse vorab zu informieren und zu klären, ob im konkreten Fall die Kostenübernahme der Fahrtkosten durch die Krankenkasse auch stattfindet.“

 

Aktuelle Informationen zur Covid-19-Schutzimpfung findet man auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege unter www.stmgp.bayern.de, auf den Webseiten der jeweiligen Landkreise in Bayern oder bei den einzelnen gesetzlichen Krankenkassen.

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