Mehr Akzeptanz für Windräder und Photovoltaikanlagen
Der Ministerrat hat nun im Oktober im 1. Durchgang den Gesetzentwurf für die Einführung einer verpflichtenden Bürger- und Gemeindebeteiligung gebilligt. Bürger und Kommunen sollen ab 2025 an der Stromerzeugung mitverdienen.
Der Gesetzentwurf dient zur Steigerung der Akzeptanz und Teilhabe!
Wie in anderen Bundesländern sollen Betreiber von neuen Anlagen verpflichtet werden, Anwohner und Kommunen an der Stromerzeugung zu beteiligen.
Der Gesetzentwurf sieht einheitlich für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine finanzielle Teilhabe im Gegenwert von insgesamt 0,3 Cent je tatsächlich einge- speister Kilowattstunde vor. Den Gemeinden soll hiervon ein Wert von 0,2 Ct./kWh und den Anwohnern von 0,1 Ct./kWh zufließen. Erfasst werden Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m und Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer installier- ten Leistung von mehr als 5.000 Kilowatt.
Die Staatsregierung hat sich zum Ziel gesetzt, 1.000 Windkraftanlagen bis 2030 in Bayern zu bauen, damit der Freistaat nach bayerischem Klimaschutzgesetz bis 2040 klimaneutral ist!
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