Novelle des Feuerwehrgesetzes trägt zum effektiven Schutz der Bevölkerung bei
Der Ministerrat hat großes Anliegen der FREIEN WÄHLER Landtagsfraktion auf den Weg gebracht
Die Funktionsfähigkeit der Feuerwehren ist Grundvoraussetzung, um die Bevölkerung bei Schadensereignissen versorgen und schützen zu können!
Ein ausreichender Personalstand ist zum Schutz unserer Bevölkerung notwendig. Dass dies vielerorts allerdings keine Selbstverständlichkeit mehr ist, zeigen die zahlreichen Gespräche mit Feuerwehrkommandanten in der Region. So sind bei den Freiwilligen Feuerwehren sowohl im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen als auch im Landkreis Ansbach bereits jetzt mancherorts Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Personal zu verzeichnen, eine Entwicklung, die sich in Zukunft noch verschärfen könnte.
Wir sehen dringenden Handlungsbedarf:
* verstärkte Nachwuchsgewinnung
* Förderung von Quereinsteigern
* Mitglieder so lange wie möglich im aktiven Dienst zu halten
Aktuell endet der Feuerwehrdienst mit Vollendung des 65. Lebensjahrs. Die neue Regelung sieht nun vor, dass die Altersgrenze dynamisch an das Renteneintrittsalter (aktuell 67 Jahren) angepasst wird.
Außerdem kann der Feuerwehrdienst in Zukunft auf Antrag und nach Bewilligung des Kommandanten um drei Jahre verlängert werden, wobei eine Verlängerung mehrfach möglich ist.
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