02.11.2026
PRESSEMITTEILUNG: Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen für die Stadt Treuchtlingen und den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen

PRESSEMITTEILUNG vom 30.10.2026

<PM als pdf Download>

FREIE WÄHLER-Fraktion: Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen stützen unsere Kommunen in herausfordernder Lage

 

Hauber begrüßt zuverlässige Finanzspritzen des Freistaats Bayern

 

München / Weißenburg i.Bay. Die Ausgaben unserer Kommunen sind in den letzten Jahren stetig gewachsen – unter anderem wegen steigender Standards und zusätzlicher Rechtsansprüche vor allem im Sozialbereich. Immer mehr Kommunen im Freistaat müssen zum letzten Mittel greifen und verhängen eine Haushaltssperre. „Gerade in dieser herausfordernden Lage sind die Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaats eine wichtige Stütze für unsere über 2.000 Gemeinden und Städte in Bayern sowie für die Landkreise.“ So kommentiert Wolfgang Hauber, Landtagsabgeordneter der FREIEN WÄHLER, die nun bekanntgewordenen Zahlen. Das weiterhin hohe Niveau verdeutliche das verlässliche Engagement der Bayernkoalition als Partner der bayerischen Städte, Gemeinden und Landkreise.

 

Auf die Stadt Treuchtlingen entfallen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in Höhe von 1.400.000 Euro und den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen entfallen Bedarfszuweisungen bzw. Stabilisierungshilfen in Höhe von 100.000 Euro.

 

Hauber erläutert: „Bedarfszuweisungen unterstützen Kommunen in außergewöhnlichen Lagen und bei besonderen Aufgaben im Einzelfall.“ Jedoch dürften sie nicht zur Finanzierung von Investitionen und deren Folgekosten gewährt werden.

 

Seit 2012 werden zudem Stabilisierungshilfen gewährt. „Damit sollen Landkreise und Kommunen, die infolge objektiver Indikatoren als strukturschwach gelten, von einer negativen demografischen Entwicklung überdurchschnittlich betroffen sind sowie unverschuldet in finanzielle Schieflage geraten sind oder deren finanzielle Leistungsfähigkeit infrage steht, mit staatlicher Hilfe zur Selbsthilfe unterstützt werden“, zählt Hauber auf.

 

Die Stabilisierungshilfen an Städte und Gemeinden sind als Zwei-Säulen-Modell angelegt: Zum einen zur Schuldentilgung und zum anderen als Investitionshilfen für notwendige Investitionen im Pflichtaufgabenbereich. „Damit haben wir wirksame Instrumente an der Hand, um sowohl die kommunale Handlungsfähigkeit als auch Eigenverantwortung zu stärken und Investitionsstaus zu verhindern“, bilanziert Hauber. Die Einhaltung eines stringenten Konsolidierungskurses sei in diesem Zusammenhang allerdings unerlässlich.

 

„Wir FREIE WÄHLER im Bayerischen Landtag stellen fest, dass der Freistaat auch in finanziell schwierigen Zeiten sichtbar zu seiner Verantwortung gegenüber den Kommunen steht und diese wichtigen Ausgaben leistet“, sagt Hauber. Dies sei ein deutliches Signal für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. Ein erfolgreicher Freistaat benötige starke Städte, Gemeinden und Landkreise. „Deren finanzielle Situation kann jedoch nur der Bund nachhaltig verbessern – durch grundlegende Reformen, eine Senkung der Ausgabelasten und die Reduktion von Standards auf das Notwendige“, mahnt Hauber abschließend.

-Ende-

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Pressekontakt:

Abgeordnetenbüro MdL Wolfgang Hauber

Bahnhofstraße 19, 91781 Weißenburg i.Bay.

Tel.: +49 9141 / 99 70-170, Fax: +49 9141 / 99 70-172

Mail: wolfgang.hauber@fw-landtag.de