18.05.2026
PresseMitteilung vom 18.05.2026 (Kommunale Hochbauförderung AN)

Wichtige Zuweisungen durch die kommunale Hochbauförderung 2026 für unsere Kommunen

Ansbach. Die Förderung des kommunalen Hochbaus nimmt im kommunalen Finanzausgleich einen hohen Stellenwert ein und trägt wesentlich dazu bei, dass die Kommunen Investitionen in öffentliche Schulen und Kindertageseinrichtungen finanzieren können. Der Freistaat Bayern unterstützt durch die Förderung kommunale Hochbaumaßnahmen im Jahr 2026 mit insgesamt rund 1,37 Mrd. €; davon 300 Mio. € aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes.

 

Im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs unterstützt der Freistaat seine Kommunen bei Baumaßnahmen insbesondere an öffentlichen Schulen und Kindertageseinrichtungen mit projektbezogenen Zuweisungen nach Art. 10 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes (BayFAG). Förderfähig sind die zuweisungsfähigen Ausgaben für Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie General- und Teilsanierungen.

 

Hauber: „Ich freue mich über die beabsichtigten staatlichen Zuweisungen für das Jahr 2026 durch die kommunale Hochbauförderung für unsere Kommunen. Der Investitionsbedarf in unseren Einrichtungen bleibt ungebrochen hoch und die Unterstützung trägt zusätzlich zu einer Chancengleichheit zwischen Stadt und Land bei!“

 

Kommunale Hochbauförderungen im Landkreis Ansbach:

  • Stadt Ansbach - Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Ansbach-Brodswinden: 204.000 Euro

     

  • Stadt Ansbach - Generalsanierung der Freisportanlagen an der Weinbergschule: 55.000 Euro

     

  • Stadt Ansbach - Umbau und Erweiterung der Kindertageseinrichtung TIZ KIDS am Technologiepark: 500.000 Euro

     

  • Landkreis Ansbach - Ersatzneubau des M-Gebäudes für die Realschule Heilsbronn: 3.000.000 Euro

     

  • Landkreis Ansbach - Sanierung der Staatlichen Berufsschule Rothenburg-Dinkelsbühl am Standort Rothenburg: 308.000 Euro

     

  • Landkreis Ansbach - Umbau des Johann-Sebastian-Bach-Gymnasiums in Windsbach: 122.000 Euro

     

  • Gemeinde Aurach - Erweiterung der Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul: 500.000 Euro

     

  • Stadt Feuchtwangen - Neubau der Kindertageseinrichtung Röschenhof: 2.000.000 Euro

     

  • Gemeinde Gebsattel - Generalsanierung der Kindertageseinrichtung St. Josef: 180.000 Euro

     

  • Gemeinde Neuendettelsau - Erweiterung der Kindertageseinrichtung Froschlach: 200.000 Euro

     

  • Gemeinde Petersaurach - Generalsanierung der Sporthalle für die Grundschule: 597.000 Euro

     

  • Stadt Rothenburg ob der Tauber - Erweiterung der Toppler-Grundschule: 2.900.000 Euro

     

  • Gemeinde Rügland - Umbau der Kindertageseinrichtung: 95.000 Euro

     

  • Markt Schopfloch - Sanierung der Grundschule: 398.000 Euro

     

  • Landkreis Ansbach - Neubau des Staatlichen Beruflichen Schulzentrums Ansbach-Triesdorf am Standort Triesdorf: 1.204.000 Euro

     

  • Markt Bechhofen - Neubau der Kindertageseinrichtung St. Katharina: 1.200.000 Euro

     

  • Gemeinde Burgoberbach - Erweiterung der Kindertageseinrichtung Wichtelvilla: 500.000 Euro

     

  • Stadt Dinkelsbühl - Generalsanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung Dietrich-Bonhoeffer: 500.000 Euro

     

  • Stadt Dinkelsbühl - Neubau eines Naturkindergartens: 180.000 Euro

     

  • Stadt Herrieden - Neubau der Kindertageseinrichtung KIDZ: 800.000 Euro

     

  • Schulverband Langfurth-Burk - Umbau der Grundschule Langfurth-Burk: 56.000 Euro

     

  • Stadt Merkendorf - Neubau einer Kindertageseinrichtung: 200.000 Euro

     

  • Gemeinde Mitteleschenbach - Erweiterung und Generalsanierung der Grundschule: 1.000.000 Euro 

     

  • Gemeinde Unterschwaningen - Neubau einer Kindertageseinrichtung: 900.000 Euro

     

  • Markt Weidenbach - Umbau und Sanierung der Markgrafen-Grundschule: 650.000 Euro

     

Die Bewilligung und Auszahlung der Zuweisungen nach Art. 10 BayFAG erfolgt in jährlichen Teilbeträgen. Der Großteil des gemeldeten Fördermittelbedarfs wird mit Ausgabemitteln bedient. Der Rest wird über die im Staatshaushalt ausgewiesenen Verpflichtungsermächtigungen abgedeckt, die eine Auszahlung bereits Anfang des nächsten Jahres ermöglichen. Weitere Teilbewilligungen der Folgejahre oder eventuell aus anderen Förderprogrammen gewährte Bewilligungen sind in den Beträgen nicht enthalten.

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