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Robert RiedlRobert Riedl
30.05.2023

FREIE WÄHLER-Fraktion sorgt für Verbesserung des Erschließungsbeitragsrechts in Bayern

Riedl: Bürgerakzeptanz steigern – Ungerechtigkeiten vermeiden

Robert Riedl, kommunalpolitischer Sprecher der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion, zur Debatte um das Erschließungsbeitragsrecht:

„Wir FREIE WÄHLER setzen uns in der Bayernkoalition für eine bürgerfreundliche Ausgestaltung der Erschließungsbeiträge ein: So fordern wir die Ausweitung und Dynamisierung der Erlassmöglichkeit nach Art. 13 Abs. 6 des Kommunalabgabengesetzes. Hiernach können Gemeinden Erschließungsbeiträge ganz oder zum Teil erlassen, wenn die entsprechenden Beitragspflichten im Zeitraum vom 1. April 2012 bis 31. März 2021 entstanden und seit dem Beginn der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlagen mindestens 25 Jahre vergangen sind

Vor fünf Jahren haben wir FREIE WÄHLER die Straßenausbaubeiträge zu Fall gebracht – diese haben häufig den gemeinschaftlichen Frieden in unseren Gemeinden gestört und wurden als ungerechte Belastung wahrgenommen. Doch auch bei der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen kommt es zu sozialen Spannungen: So führt die in Art. 5a Abs. 7 KAG eingeführte Ausschlussfrist von 25 Jahren ab Beginn der erstmaligen technischen Herstellung vor Ort zu gesellschaftlichen Verwerfungen, da sie eine harte Frist darstellt und zu einer abweichenden Abrechnungspraxis bei verschiedenen Anlagen führen kann. 

Um diese Probleme anzugehen, haben wir der Staatsregierung den Prüfauftrag gegeben, wie man hier mehr Handlungsspielraum schaffen kann. Unser Ziel ist es, dass unsere Gemeinden vor Ort zu den besten Ergebnissen finden können. Hierfür brauchen sie die passenden rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen.“

Zur Erlassmöglichkeit bei Mehrfacherschließung erklärt der Abgeordnete Riedl:

„Zum Erhalt des gemeindlichen Friedens sollte eine Erlassmöglichkeit bei Mehrfacherschließung von Wohngrundstücken geschaffen werden. So werden die Akzeptanz des Erschließungsbeitragsrechts vor Ort gesteigert und Ungerechtigkeiten vermieden. Dabei darf die Staatsregierung unsere Gemeinden nicht alleine lassen, sondern muss ihnen die rechtlichen und finanziellen Handlungsspielräume geben, um den gesellschaftlichen Frieden vor Ort zu wahren. Aktuell kann für jede Erschließungsanlage ein Erschließungsbeitrag verlangt werden, da sie jeweils einen rechtlichen Vorteil vermittelt. Das stößt vor Ort auf Unverständnis, wenn für ein Grundstück mehrfach Erschließungsbeiträge abgerechnet werden, weil es an mehreren Straßen anliegt. Anerkannt ist die Möglichkeit einer ‚Eckgrundstückvergünstigung‘, bei der dann zwar eine Reduzierung der Beitragshöhe, aber kein Vollerlass für eine von mehreren anliegenden Straßen möglich ist.“

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