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21.04.2023

„Zum Scheitern verurteilt“: FREIE WÄHLER-Fraktion kritisiert Gebäudeenergiegesetz der Bundesregierung

Kraus: GEG ist Schlag ins Gesicht von 500.000 Waldbesitzerfamilien

Statements des forstpolitischen Sprechers Nikolaus Kraus sowie der Sprechers für Wohnen und Bauen Hans Friedl zu den Meldungen „Gebäudeenergiegesetz des Bundeskabinetts: Deutsche Umwelthilfe warnt vor Scheitern der Wärmewende“ und „Verbot von Holzenergie im Neubau – weitgehende Verhinderung im Bestand“ des Bayerischen Waldbesitzer Verbands e.V.:

Kraus:

„Der Beschluss des Kabinetts zum Gebäudeenergiegesetz ist ein Schlag ins Gesicht von 500.000 Waldbesitzerfamilien allein in Bayern. Denn das GEG verbietet Biomasseheizungen im Neubau, die auf Basis von Holz in Form von Hackschnitzeln, Scheitholz oder Pellets betrieben werden. So soll das das von Wirtschaftsminister Habeck ausgegebene statische Ziel von 65 Prozent erneuerbaren Energien im Heizungsbereich erreicht werden. Davor hatten wir FREIE WÄHLER bereits im vergangenen Jahr in einem Dringlichkeitsantrag gewarnt und von der EU gefordert, dass es angesichts allgemeiner Energieknappheit keine Benachteiligung der Energieerzeugung aus Waldholz geben darf. Nun stehen wir vor einem ganz anderen Szenario: Waldbesitzer dürfen selbst für Sägewerke unverwertbares Holz aus ihrem eigenen Wald bald nicht mehr zur Beheizung des eigenen Hauses verwenden. Gleichzeitig müssen unsere Wälder umgebaut und an ein wärmeres Klima angepasst werden. Doch wer nimmt uns das beim Baumartenwechsel und durch Kalamitäten anfallende Holz ab? Woher soll das Geld kommen, das für den Waldumbau benötigt wird? Was die Bundesregierung hier beschlossen hat, erweist dem Klimaschutz einen Bärendienst.“ 

 

Friedl:

„Dieses Gesetz bietet kaum Lösungen, schafft aber viele neue Probleme. Als erste Frage drängt sich mir auf, wer den aufwendigen Heizungsaustausch bezahlen soll. Viele Immobilienbesitzer können sich das, was da auf sie zukommt, gar nicht leisten. Und selbst wenn über 80-Jährige vom GEG ausgenommen blieben, so müssten spätestens deren Erben die hohen Wechselkosten stemmen – zusätzlich zur eigentumsfeindlichen Erbschaftsteuer! Fördergelder reicht die Bundesregierung auch an Vielverdiener aus, anstatt im Wesentlichen einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Gibt die Heizung jetzt ihren Geist auf, darf der Eigentümer zwar für einen Übergangszeitraum eine weitere fossile Wärmequelle installieren – doch wer kann sich das leisten, wenn er nur drei Jahre später eine neue, auf erneuerbaren Quellen basierende einbauen muss? Zudem ist es schlichtweg eine Verschwendung wertvoller Ressourcen, wenn voll funktionsfähige Heizanlagen nach kurzer Nutzungszeit wieder außer Betrieb genommen werden müssen. Fachkräftemangel und Auftragsüberlastung der Handwerksbetriebe werden einer erfolgreichen Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes endgültig einen Riegel vorschieben. So ist die Wärmewende definitiv zum Scheitern verurteilt.“

Hinweis: Den erwähnten Dringlichkeitsantrag finden Sie HIER.

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