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Alexander HoldAlexander Hold
29.03.2023

Hold zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Bundesregierung

Verbesserungen wirkungslos, solange ein Visum für Fachkräfte über ein Jahr dauert

München. Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes beschlossen. Um dem immer noch vorherrschenden Mangel an Fach- und Arbeitskräften in deutschen und damit auch in zahlreichen bayerischen Betrieben und Unternehmen wirkungsvoll zu begegnen, bedarf es jedoch mehr, so Landtagsvizepräsident Alexander Hold, Sprecher für Asyl und Integration der FREIE WÄHLER Landtagsfraktion: Mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetz reagiere die Bundesregierung auf eine deutliche Mahnung insbesondere aus der Wirtschaft, dass ohne eine erleichterte Zuwanderung für Fachkräfte aus dem Ausland viele Betriebe und Unternehmen aufgrund akuten Fachkräftemangels vor dem Aus stünden.

„Die Zahl der offenen Stellen lag zum Jahresende 2022 bei 1,98 Millionen. Das ist viel zu hoch. Und es trifft ja nicht nur Industrie und Handwerk“ so Hold. „Auch in vielen anderen Bereichen, insbesondere im Gesundheitssektor, in Kitas und der Gastronomie, fehlen Fachkräfte an allen Ecken und Enden.“ Der Landtagsvizepräsident begrüßt deswegen den Ansatz der heute beschlossenen Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. So eröffne es gerade mit der sogenannten Chancenkarte einer größeren Vielzahl an Menschen die Möglichkeit, hier Fuß zu fassen und zu arbeiten. Auch dass es für Drittstaatsangehörige leichter werde, ein Studium zu beginnen, da das neue Gesetz die Möglichkeit zur Nebenbeschäftigung bei Studienaufenthalten erleichtert, bewertet Hold als positiv. „Das beseitigt aber nicht die größten Baustellen bei der Fachkräftegewinnung. Denn es nützt auch das beste Gesetz nichts, wenn es dann in der praktischen Anwendung und Durchsetzung hapert“ so Hold.

„Um Unternehmen, Handwerk und auch dem Gesundheits- und Pflegesektor wirksam zu helfen, bräuchte es dringend einen Bürokratieabbau im gesamten Zuwanderungsrecht, eine deutliche Beschleunigung der hiesigen Verwaltungsverfahren und vor allem der Visa-Vergabe bei den deutschen Auslandsvertretungen. Es kann nicht sein, dass jemand nach dem neuen Gesetz sämtliche Voraussetzungen erfüllt und eigentlich schon heute anfangen könnte, hier zu arbeiten – er dann aber Monate oder gar ein Jahr darauf warten muss, bis ihm ein Visum ausgestellt wird. So werden wir auch mit dem gut gemeinten neuen Gesetz unser Fachkräfteproblem nicht nachhaltig lösen“ klagt Hold. Es sei daher wenig glaubwürdig, wenn das Bundeskabinett zwar richtige Neuerungen beschließe, aber das Auswärtige Amt nichts dafür tue, den Flaschenhals bei den Visaabteilungen der deutschen Botschaften zu beseitigen, der den Erfolg dieser Erleichterungen im Inland verhindere.

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